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Ihr DEUTSCHSPRACHIGER Immobilienmakler an der Costa del Sol
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Ablauf Ankaufsverfahren



1. MAILEN SIE UNS IHRE WÜNSCHE

Über unsere Rubrik „FIND ME A PROPERTY" können Sie uns in wenigen Schritten mitteilen, was Sie suchen:
  • Welcher Wohnungstyp: Penthouse, Erdgeschoss, Zwischengeschoss
  • Oder welche Art von Haus: Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Bungalow
  • Oder an welchem Standort: welche Region oder Gemeinde (municipio) oder welcher Bezirk (urbanizacion)
  • Minimale Anzahl Schlafzimmer und Bäder
  • Maximaler Preis
  • Weitere für Sie wichtige Kriterien wie: Meerblick, Terrasse, Garten, Parkplatz, Swimmingpool, Nähe zum Golfplatz oder zum Strand
 

2. SEMPERSOL777 SL FINDET IHR TRAUMHAUS

Als autorisiertes Mitglied des Netzwerkes von Immobilienmaklern haben wir direkten Zugang zu mehr als 20.000 IMMOBILIEN, auch zu Immobilien, die (noch) nicht im Internet stehen, sowie zu Immobilien, die von den Banken beschlagnahmt werden und Zwangsverkäufen. Wir haben weitaus umfangreichere Suchmöglichkeiten als Sie selbst und können die Entwickler und unsere Maklerkollegen direkt kontaktieren.
Auf Basis Ihrer Wünsche senden wir Ihnen zunächst eine Liste der Objekte, die Ihren Kriterien entsprechen, aus der Sie einige zur Ansicht auswählen können. Selbstverständlich können Sie Ihre Suchkriterien schrittweise anpassen oder verfeinern, bis wir für Sie gefunden haben, was Sie wirklich suchen.

 

3. BESICHTIGUNG UND VERHANDLUNG

Sobald Sie sich entschieden haben, welche Immobilien Sie besichtigen möchten, treffen wir die notwendigen Vorkehrungen für Sie mit den Maklern des Verkäufers. Während der Besuche werden wir Sie umfassend über die Vor- und Nachteile der betroffenen Objekte beraten, damit Sie alle Informationen haben, die Sie benötigen, um die richtige Wahl zu treffen.
Wir verhandeln einen für Sie möglichst günstigen Kaufpreis unter Berücksichtigung der uns zur Verfügung stehenden Hintergrundinformationen (freiwilliger oder "Zwangsverkauf", Qualität der Verkäufer, Verkaufsdauer, Beliebtheit, etc. ...).

 

4. IHR ANWALT IN SPANIEN = EIN MUSS

In Spanien beurkundet der Notar nur die Akte. Alle anderen (rechtlichen) Vorbereitungen werden von den Anwälten beider Parteien getroffen. Daher ist es ein MUSS, einen zuverlässigen eigenen Anwalt in Spanien zu beauftragen.
Natürlich können wir Ihnen einen solchen Anwalt empfehlen, der Ihnen in Ihrer eigenen Sprache zur Seite steht.
Ihr Anwalt wird prüfen, ob alles rechtlich und in Bezug auf (Bau-)Genehmigungen in Ordnung ist mit Ihrem Traumhaus, und wird dafür sorgen, dass Sie das Haus schuldenfrei kaufen, denn in Spanien können alle Arten von Schulden (Bankschulden, Steuern, Rückstände von Versorgungsunternehmen, kommunale Gebühren etc.) auf dem gekauften Objekt ruhen, die vom Kaufpreis abgezogen werden müssen, bevor der Verkäufer den Rest bekommt.
Ihr Anwalt wird sich auch um die Anfrage Ihrer NIE (Numero de Identificacion de Extranjeros) kümmern: Dies ist Ihre spanische Landesnummer, die Sie benötigen, um Ihr Haus zu kaufen, aber auch um ein Bankkonto zu eröffnen, wichtige Ankäufe zu tätigen, etc.
Am besten ist es, wenn Sie Ihrem Anwalt in Spanien eine (notarielle) Vollmacht erteilen, damit er nicht nur den Kaufvertrag für Sie unterschreiben kann, sondern sich auch um die Übertragung der Versorgungsunternehmen, die erforderlichen Lastschriften, die Zahlung Ihrer spanischen Steuern, etc. kümmert.

 

5. VERTRÄGE - KAUTION

Nach Annahme Ihres Angebots durch den Verkäufer wird ein Reservierungsvertrag abgeschlossen. In dieser Phase ist es auch üblich, eine Kaution von +/- 6.000 Euro zu überweisen, am besten auf das Anderkonto Ihres eigenen Anwalts in Spanien. Erst dann wird der Immobilienmakler des Verkäufers die Immobilie „vom Markt nehmen". Gegebenenfalls raten wir Ihnen, einzige aufschiebenden Bedingungen in diesen Reservierungsvertrag aufzunehmen: z.B. dass die die (Bau-)Genehmigungen des Objektes in Ordnung sein, sodass Sie Ihre Kaution zurückfordern können, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind.
In Absprache mit uns und den Anwälten beider Parteien wird dann ein privater Kaufvertrag erstellt, in dem die Rechte und Pflichten des Käufers und des Verkäufers klar definiert sind. Manchmal wird bei der Unterzeichnung des Vertrags ein Vorschuss von 10 % verlangt, von dem möglicherweise die oben genannte Anzahlung abgezogen wird.
In der Zwischenzeit wird Ihr Anwalt in Absprache mit uns und dem Anwalt des Verkäufers weiterhin prüfen, ob alles rechtlich und in Bezug auf (Bau-)Genehmigungen in Ordnung ist mit Ihrem Traumhaus und welche Hypotheken oder Schulden damit verbunden sein können (z. B. Bankschulden, überfällige Steuern, überfällige Zahlungen von Versorgungsunternehmen, Gebühren, etc. ...), damit er verlangen kann, dass der Notar diese Schulden aus dem Kaufpreis einbehält und Sie das Haus vollkommen schuldenfrei bekommen.

 

6. NOTAR

Die notarielle Urkunde wird auf Spanisch verfasst, aber Ihr Anwalt wird Ihnen vorab die notwendige Erklärung geben und sie vor Ort für Sie übersetzen, wenn Sie selbst anwesend sein wollen. Selbstverständlich muss der Kaufpreis im Voraus (z.B. auf das Konto Ihres eigenen Anwalts) überwiesen werden. Zumindest die Anwälte beider Parteien und die Immobilienmakler beider Parteien sind bei der Beurkundung vertreten. Wenn Sie einen Kredit aufnehmen oder der Verkäufer seinen Kredit noch zurückzahlen muss, sind auch Vertreter der beteiligten Banken anwesend. Vor Ort werden alle notwendigen Zahlungen an alle Beteiligten geleistet (oft mit Bankschecks) und Sie oder Ihr Anwalt erhalten die Schlüssel des Objekts.
Ihr Anwalt kümmert sich auch um die Beantragung eines "Eigentumszertifikats": Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass der Verkäufer die Immobilie nicht ein zweites Mal verkaufen kann (wie es in anderen Ländern manchmal der Fall ist), bis Ihre Kaufurkunde im Grundbuch eingetragen ist.
Am besten ist es, wenn Sie auch ein notarielles Testament über Ihre spanische Immobilie machen lassen, da dies später viele Schwierigkeiten und Kosten vermeidet.

 

7. VERSORGUNGSUNTERNEHMEN - KOSTEN - STEUERN

Wie bereits oben erwähnt, ist es am besten, Ihren Anwalt in Spanien zu bevollmächtigen, sodass er alles für Sie regeln kann: die Eröffnung eines spanischen Bankkontos (mit Online-Verwaltung), die Übertragung der Verträge mit den Versorgungsunternehmen, die Zahlung der gemeinschaftlichen Kosten bei einem Mehrfamilienhaus, die notwendigen Einzugsermächtigungen, die erforderliche Steuererklärung und die Zahlung Ihrer spanischen Steuern (Kommunalsteuer (=IBI), Abfallgebühren (='basura'), jährliche Einkommenssteuer, etc.).
Wir erklären Ihnen gerne, wie das alles in der Praxis abläuft.
Siehe auch unsere Rubrik „FAQ’s :Häufig gestellte Fragen".
Mithilfe des richtigen Immobilienmaklers und des richtigen Anwalts in Spanien kann der gesamte Kaufprozess für Sie vollkommen sicher und sorgenfrei ablaufen.
 

Kontakt

SEMPERSOL777 SL
Av. Ricardo Soriano 72, Edificio Golden, Planta 1b
29601 MARBELLA ESPANA
Tel .: +32.468.123.777
Post: info@sempersol777.com

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