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Zuzätzlichen Kosten

 

WIE HOCH sind die zusätzlichen KOSTEN beim ANKAUF einer Wohnung in SPANIEN?

Insgesamt betragen diese Kosten je nach Situation +/- 9 bis 13 %.
Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen (in chronologischer Reihenfolge):
  • Ihr eigener Anwalt: Da in Spanien der Notar nur die Akte beurkundet, müssen alle Vorbereitungen von den Anwälten des Käufers (und Verkäufers) getroffen werden. Sie erstellen den privaten Kaufvertrag und führen alle notwendigen Recherchen in Bezug auf die Immobilie (Bau-) Genehmigungen, Schulden (von Hypotheken oder überfälligen Kosten), die auf den Immobilien ruhen aus.
    Ihr Anwalt berechnet +/- 1,21 % des Kaufpreises.
  • Hypothek: Die Kosten für eine Hypothek berechnet Ihr Hypothek-Makler für Sie
  • Notar: Die Notargebühren betragen +/- 0,8 % und können je nach Länge der Akte leicht variieren.
  • Registrierungsgebühr: „I.T.P = Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales” betragen für bestehende Wohnungen in Andalusien:
    • 8 % des Anschaffungswerts bis zu 400.000 Euro
    • 9 % des Anschaffungswerts von 400.000,01 bis zu 700.000 Euro
    • 10 % des Anschaffungswerts ab 700.000,01 Euro
    • Vorübergehend reduziert auf 7 % !
  • MwSt.: „I.V.A = Impuesto sobre el Valor Añadido”: nur für NEUBAUWOHNUNGEN  10 %.
    Ersetzt die vorgenannten Registrierungsrechte. 
  • Beim Kauf mit Mehrwertsteuer wird zusätzlich eine Stempelsteuer von 1,5 % fällig, vorläufig reduziert auf 1,2 %
  • Kataster: „Registro de la Propiedad”: 0,3 bis 0,7 % des Kaufpreises

Kontakt

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Av. Ricardo Soriano 72, Edificio Golden, Planta 1b
29601 MARBELLA ESPANA
Tel .: +32.468.123.777
Post: info@sempersol777.com

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