WIE HOCH sind die zusätzlichen KOSTEN beim ANKAUF einer Wohnung in SPANIEN?
Insgesamt betragen diese Kosten je nach Situation +/- 9 bis 13 %.
Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen (in chronologischer Reihenfolge):
Ihr eigener Anwalt:Da in Spanien der Notar nur die Akte beurkundet, müssen alle Vorbereitungen von den Anwälten des Käufers (und Verkäufers) getroffen werden. Sie erstellen den privaten Kaufvertrag und führen alle notwendigen Recherchen in Bezug auf die Immobilie (Bau-) Genehmigungen, Schulden (von Hypotheken oder überfälligen Kosten), die auf den Immobilien ruhen aus.
Ihr Anwalt berechnet +/- 1,21 % des Kaufpreises.
Hypothek: Die Kosten für eine Hypothek berechnet Ihr Hypothek-Makler für Sie
Notar: Die Notargebühren betragen +/- 0,8 % und können je nach Länge der Akte leicht variieren.
Registrierungsgebühr: „I.T.P = Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales” betragen für bestehende Wohnungen in Andalusien:
8 % des Anschaffungswerts bis zu 400.000 Euro
9 % des Anschaffungswerts von 400.000,01 bis zu 700.000 Euro
10 % des Anschaffungswerts ab 700.000,01 Euro
Vorübergehend reduziert auf 7 % !
MwSt.: „I.V.A = Impuesto sobre el Valor Añadido”: nur für NEUBAUWOHNUNGEN 10 %.
Ersetzt die vorgenannten Registrierungsrechte.
Beim Kauf mit Mehrwertsteuer wird zusätzlich eine Stempelsteuer von 1,5 % fällig, vorläufig reduziert auf 1,2 %
Kataster: „Registro de la Propiedad”: 0,3 bis 0,7 % des Kaufpreises
Kontakt
SEMPERSOL777 SL Av. Ricardo Soriano 72, Edificio Golden, Planta 1b 29601 MARBELLA ESPANA Tel .: +32.468.123.777 Post: info@sempersol777.com